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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Livemusikbuchungen

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, Unklarheiten im Vorfeld zu beseitigen, damit der Veranstalter/die Interessenten und die Musikgruppe eine klare Vorgangsweise über den Veranstaltungsablauf erhalten. 

Die Parteien werden in dem folgenden Text als Veranstalter (der Anfragende) und FOUND THE SOUND (die Band) genannt.

1. Anfragen & Vorreservierungen
Sämtliche Anfragen sind absolut kostenlos und unverbindlich. Sofern die Band zum angegebenen Termin frei ist, erhält der Veranstalter ein Angebot, in welchem die Rahmenbedingungen (wie Ort, Spieldauer, Pausen, Musikwünsche) angeführt sind. Mit Erhalt des Angebotes ist ihr Termin kostenlos „vorreserviert“. Diese Vorreservierung ist für 7 Tage aufrecht und der Veranstalter kann den Termin nun definitiv abklären und die Band über eine fixe Reservierung informieren. Sollte der Veranstalter keine Fixreservierung innerhalb der Frist abgeben, ist die Vorreservierung hinfällig und es entstehen auch keinerlei Kosten.

2. Vertragsabschluss 
Ein Engagement zwischen dem Veranstalter und der Band kommt nur schriftlich zu Stande durch Annahme des Vorreservierungsangebotes. Terminreservierungen gelten nicht als Auftrag. Bei einer Zusage stellt die Band eine Buchungsbestätigung aus, in welcher alle relevanten Daten enthalten sind. Der Veranstalter erhält diese Buchungsbestätigung per E-Mail zugesandt, welche er nach Durchsicht unterzeichnet und diese wiederum per E-Mail oder auf dem Postweg an die Band übermittelt. Somit ist das Engagement fixiert. Wünscht der Veranstalter nach Fixierung der Vereinbarung eine Änderung der Rahmenbedingungen (z.B. Spieldauer, Pausen, Ortswechsel etc.), muss dies ebenfalls schriftlich festgehalten werden und kann auch eine Änderung des Preises mit sich ziehen.

3. Spielzeit
Die Musiker der Band verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten. Dies gilt für den Beginn und die Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen der Band. Verspätungen, Wartezeiten, Ablaufänderungen und notwendige Umbauzeiten bei Regen, die nicht von der Band verschuldet werden, gehen zu Lasten des Veranstalters (z.B. Verkürzung der Spielzeit oder Aufpreis).

4. PKW 
Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass die Band freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat. 
Der Veranstalter stellt einen Abstellplatz für 3 PKWs in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes (max. 100 Meter) kostenlos zu Verfügung.

5. Verpflegung
Bei Veranstaltungen, die länger als 3 Stunden dauern (inkl. Auf- und Abbauzeit) wird für die Verpflegung der Band gesorgt. Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind dann für die Bandmitglieder frei.

6. Übernachtung
Nur wenn die Anfahrt (einzelne Strecke) zum Veranstaltungsort über 2 Stunden dauert UND die Spielzeit länger als bis 23.30 Uhr dauert, hat der Veranstalter für eine saubere Unterkunft (WC, Bad/Dusche, im Winter beheizt) Sorge zu tragen. Wobei die Fahrtzeit vom Veranstaltungsort zum Quartier maximal 15 Minuten betragen darf. Die Gesamtkosten der Übernachtung für die Bandmitglieder trägt zur Gänze der Auftraggeber.


7. Sicherheit der Musikgeräte und Künstler
Der Veranstalter hat für die Sicherheit der Künstler und deren Geräte zu sorgen. Für Schäden, die nicht durch ein Verschulden der Musiker entstehen, haftet zur Gänze der Veranstalter.

8. Technische Anforderung 
Die Stromzufuhr hat den EVU- und ÖVE- Vorschriften zu entsprechen und ist mit mindestens 16 Ampere (220 Volt) abzusichern. Das Stromnetz muss frei von Störungen durch andere elektrische Geräte (Grillgeräte, Kühlgeräte) sein. 

Bei Freiluftveranstaltungen bedarf es einer wind- und wetterfesten und wasserdichten Bühne mit Abdeckung, und stabiler Verankerung. Nichteinhaltung dieses Punktes hat bei Schlechtwetter einen sofortigen Abbruch des Programms zur Folge.

Für eventuelle Stromausfälle und anderen Auftrittsunterbrechung oder Beendigung der Veranstaltung durch höhere Gewalt haftet der Veranstalter. Der Band ist ebenso die volle Gage auszubezahlen.

9. Bezahlung
Die gesamte Gage ist per Überweisung bis 1 Tag vor der Veranstaltung ohne Abzug fällig. 

10. Abgaben und Behörden
Der Veranstalter haftet zur Gänze für behördliche Anmeldungen und gesetzliche Auflagen. Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben wie AKM und anderes gehen zu Lasten des Veranstalters.

11. Kündigung, Vertragsauflösung
Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber bedingt eine Abstandszahlung der Gage wie folgt: 
-Rücktritt bis 4 Monate vor Leistungsbeginn: 0%
-Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
-Rücktritt bis 8 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
-Rücktritt nach dem 8. Tag vor Leistungsbeginn 70%
-Rücktritt am Tag der Leistung: 100%
Im Falle der Verhinderung eines Band Mitglieds (z.B. wegen Krankheit, Unfall) wird die Band einen gleichwertigen Ersatz organisieren.

12. Datenschutz
Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass Kontaktdaten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen in unserer Datenbank gespeichert werden dürfen. Eine Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte erfolgt nicht. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.

13. Gerichtsstand
Der Veranstalter erkennt diese AGB in vollem Umfang bei Vertragsabschluss an. 
Gerichtsstand ist Wien. Es gilt Österreichisches Recht

Stand: 18.02.2024

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